Lizenzgebühr
Vergütung für das Recht, geistiges Eigentum zu nutzen — pauschal oder nutzungsabhängig.
Eine Lizenzgebühr ist die Vergütung für das Recht, fremdes geistiges Eigentum zu nutzen. Im Gegensatz zur Tantieme kann eine Lizenzgebühr pauschal (Flat Fee), pro Nutzungsfall oder als prozentualer Anteil vereinbart werden.
Typische Formen: Pauschal (500 € für einmalige Nutzung eines Fotos), zeitbasiert (monatliche SaaS-Lizenzgebühr), nutzungsbasiert (0,005 € pro Stream), oder umsatzabhängig (10 % des Nettoerlöses = de facto eine Tantieme).
Rechtlich überträgt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer nur ein Nutzungsrecht, nicht das Eigentum am Schutzrecht. Das Urheberrecht verbleibt beim Schöpfer. Lizenzen können exklusiv oder nicht-exklusiv, zeitlich und räumlich begrenzt oder unbegrenzt vereinbart werden.
Steuerlich sind Lizenzgebühren beim Schuldner (Lizenznehmer) als Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei Zahlungen ins Ausland kann §50a EStG (Quellensteuer) oder das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen greifen.
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