Steuerberatung rechnet nach
Jede Korrektur einer §50a-Berechnung kostet Beratungszeit.
Beratungskosten je Korrektur
Fehlerhafte Quellensteuer muss nachträglich aufgearbeitet und berichtigt werden.
Excel, SAP und US-Tools wurden nicht für die DACH-Anforderungen gebaut. Tantevo wurde es.
| Feature | Tantevo ✓ | Excel ✗ | US-Tools ~ |
|---|---|---|---|
| §50a EStG Quellensteuer | Automatisch | Manuell / nicht vorhanden | Nicht unterstützt |
| DATEV EXTF V700 Export | Direkt | Nicht möglich | Nicht möglich |
| Zahlungsdatei für Schweizer Banken | Inklusive | Nicht möglich | Nicht möglich |
| Split-Sheets | Automatisch | Sehr fehleranfällig | Teilweise |
| KI-CSV-Klassifikation | Ja | Nein | Teilweise |
| KI-Vertragsanalyse | Ja | Nein | Nein |
| Massenabrechnung | 1 Klick | Stunden Arbeit | Teilweise |
| E-Signatur | Inklusive | Nein | Add-on |
| DSGVO + EU-Hosting | Ja | Abhängig | Meist US-Server |
| Preis | ab 89 €/Monat zzgl. USt | „kostenlos“ — plus Arbeitszeit | Je nach Anbieter |
Excel ist nicht kostenlos — die versteckten Kosten sind nur schwerer sichtbar.
Jede Korrektur einer §50a-Berechnung kostet Beratungszeit.
Fehlerhafte Quellensteuer muss nachträglich aufgearbeitet und berichtigt werden.
Nachzahlung und Zinsen
Für zu wenig einbehaltene Quellensteuer haftet der Vergütungsschuldner (§ 50a Abs. 5 EStG).
Jede Periode von Hand: Tabellen pflegen, prüfen, exportieren.
Excel-Pflege, Plausibilitätsprüfung und manuelle Exporte binden qualifizierte Arbeitszeit.
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